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Rentenversicherungs-Gutachten

Reha und Rente – die Begutachtung: Krank und nicht mehr arbeiten können – was dann?

Herausforderung Erwerbsfähigkeit

Wie geht es weiter, wenn eine Krankheit die Ausübung des Berufs gefährdet oder unmöglich macht? Eine chronische Hautkrankheit, zum Beispiel schwere Schuppenflechte oder Neurodermitis kann die körperliche oder psychische Leistungsfähigkeit stark vermindern. Je nach beruflicher Tätigkeit wird die weitere Ausübung dadurch auf lange Sicht erheblich eingeschränkt.

Aufgabe der Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung unterstützt Maßnahmen zur Verhinderung einer Erwerbsunfähigkeit. Sie folgt dem Grundsatz „Reha vor Rente“. Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation von schweren Hauterkrankungen umfassen zum Beispiel Kuren im Seeklima. Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben können zum Beispiel Umschulungen oder Weiterqualifikationen sein.

Die Begutachtung

Im Falle einer anhaltenden Einschränkung der Leistungsfähigkeit besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Rehabilitationsmaßnahmen oder Rente beim Rentenversicherungsträger zu stellen. Der behandelnde Arzt beschreibt das Leistungsvermögen in einem Befundbericht. Um sinnvolle Maßnahmen einzuleiten, kann der Rentenversicherungsträger eine sozialmedizinische Begutachtung hinzuziehen.

Wir erstellen hautfachärztliche Gutachten. Der Auftrag erfolgt durch den Unfallversicherungsträger.

Dr Krömer, Hautarzt
Dr. Thomas Krömer
Arzt / Praxisleitung
Kaiserstr. 62, 45699 Herten 02366 85258 E-Mail senden

Weitere Leistungen: Begutachtungen